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  • Gérald Strub

«NEIN» zur Konzernverantwortungsinitiative

Tausende orange Flaggen hängen überall in der Schweiz, in Städten genauso wie auf dem Land, dazu Plakatwände voller leerer Kinderaugen: Am 29. November 2020 kommt die Initiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz «Konzernverantwortungsinitiative», vors Volk. Die Vorlage fordert, dass Konzerne für Menschenrechtsverletzungen oder Missachtungen von Umweltstandards haftbar gemacht werden. Herzstück der Initiative ist die Sorgfaltsprüfungspflicht, die neu eingeführt werden soll. Kommt ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nach, soll er auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben.


Darum empfehle ich die Initiative zur Ablehnung:


· Das Begehren scheint zwar wohlmeinend und will bewirken, dass Schweizer Konzerne im Ausland die internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Die darin vorgesehenen Massnahmen schiessen allerdings übers Ziel hinaus: Die Sorgfalts- und Haftpflichten, die man den Firmen auferlegen will, übersteigen bei weitem das, was vernünftigerweise der Kontrolle eines Schweizer Unternehmens unterliegt.


· Die Initiative ist gut gemeint, aber nicht durchdacht. Die Instrumente sind unnötig radikal, nicht zielführend und bergen ein hohes Schadenpotenzial für den Wirtschaftsstandort Schweiz.


· Bei einem Nein an der Urne greift automatisch ein Gegenvorschlag, der neue, besser umsetzbare Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten einführt und auf die umstrittene Konzernhaftung verzichtet.

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