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  • Gérald Strub

Konzernverantwortungsinitiative: Gut gemeint, aber übers Ziel hinausgeschossen

Die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)" fordert, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht. Kommt ein Unternehmen der neuen Sorgfaltsprüfungspflicht nicht nach, soll es auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen und kontrollierten Zulieferer im Ausland verursacht haben. Wie der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit empfinde auch ich die Initiative als extrem und über das Ziel hinausgeschossen. Das Volksbegehren riskiert einen wirtschaftlichen Flurschaden inmitten der Corona-Krise.


Es muss alles getan werden, damit Unternehmen Mensch und Umwelt schützen und sich an die weltweit geltenden Gesetze halten. Doch die Initiative ist der falsche Weg, da sie kontraproduktiv wirkt: Bei einem Ja hätten Schweizer Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Diese wären nämlich von der Initiative nicht tangiert.


Ich unterstütze deshalb den vom Parlament verabschiedeten Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative automatisch in Kraft tritt. Auch der Gegenvorschlag nimmt die Unternehmen hierzulande stärker in die Pflicht, jedoch ohne die umstrittene Konzernhaftung.


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